
Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 02.05.22 ist in Zahnarztpraxen die Maskenpflicht aufgehoben. Da es sich bei uns um eine Facharztpraxis handelt, gilt bei uns nach wie vor die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt dem Schutz unserer Patientinnen/Patienten und Mitarbeiter/ -innen.